Digitale Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Das Primo-Levi-Gymnasium bemüht sich, seinen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und
Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit
ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot unseres Webauftritts und dessen mobiler
Anwendung.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 20.03.2020 erstellt bzw. überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen
Stelle
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt/ Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die
Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Aufklappbare Elemente: Die aufklappbaren Elemente der Suche sind nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und unterstützen keine Tastaturbedienbarkeit.
- Bildbeschreibungen: Nicht alle Bilder sind mit einer alternativen Textbezeichnung für Vorlesesoftware versehen..
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption)
kontaktieren?
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Schulleiter: Herr Schramm (siehe Kontakt)
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden: Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit